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Beitragsordnung der Interessengemeinschaft DIY-HiFi e.V. (IGDH)
Die Neufassung Beitragsordnung wurde am 15.September 2024 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 1 Organisatorisches
- Die Beitragsordnung ist nicht Teil der Satzung der IGDH e.V.
- Die Beitragsordnung kann vom Vorstand jederzeit per Beschluss geändert werden.
- Änderungen sind den Mitgliedern zeitnah bekannt zu geben.
§ 2 Höhe der Beiträge
- Der Mitglieds-Jahresbeitrag für natürliche Personen (Einzelmitglieder) beträgt 30,00 Euro.
- Der Mitglieds-Jahresbeitrag für Mitgliedsvereine beträgt 18,00 EUR pro Mitglied des aufgenommenen Vereines.
- Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 120,00 EUR.
§ 3 Ermäßigung/Befreiung
- Über Ermäßigungen bzw. Befreiungen entscheidet der Vorstand per Beschluss.
- Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z. B. Schüler, Auszubildende, Studenten, Rentner und Erwerbslose) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
- Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 12,00 Euro.
- Ein Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht muss begründet werden (mit Nachweis).
- Bei begründeten Härtefällen kann der Vorstand den Beitrag vollständig erlassen.
- Administratoren und Moderatoren des Forums werden für die Dauer der Amtsausübung vom Mitgliedsbeitrag befreit.
§ 4 Fälligkeit/Zahlungsweise
- Der Jahresbeitrag wird jeweils zum 1. Januar in voller Höhe oder bei Annahme des Aufnahmeantrags zum Aufnahmemonat fällig.
- Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden.
- Bleibt ein Mitglied den Mitgliedsbeitrag für ein vollständiges Kalenderjahr schuldig und reagiert auch nicht auf eine Erinnerungsmail, so wird die Mitgliedschaft automatisch beendet.






























