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Beitragsordnung der Interessengemeinschaft DIY-HiFi e.V. (IGDH)

Die Neufassung Beitragsordnung wurde am 15.September 2024 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 1 Organisatorisches

  1. Die Beitragsordnung ist nicht Teil der Satzung der IGDH e.V.
  2. Die Beitragsordnung kann vom Vorstand jederzeit per Beschluss geändert werden.
  3. Änderungen sind den Mitgliedern zeitnah bekannt zu geben.

§ 2 Höhe der Beiträge

  1. Der Mitglieds-Jahresbeitrag für natürliche Personen (Einzelmitglieder) beträgt 30,00 Euro.
  2. Der Mitglieds-Jahresbeitrag für Mitgliedsvereine beträgt 18,00 EUR pro Mitglied des aufgenommenen Vereines.
  3. Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 120,00 EUR.

§ 3 Ermäßigung/Befreiung

  1. Über Ermäßigungen bzw. Befreiungen entscheidet der Vorstand per Beschluss.
  2. Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z. B. Schüler, Auszubildende, Studenten, Rentner und Erwerbslose) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
  3. Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 12,00 Euro.
  4. Ein Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht muss begründet werden (mit Nachweis).
  5. Bei begründeten Härtefällen kann der Vorstand den Beitrag vollständig erlassen.
  6. Administratoren und Moderatoren des Forums werden für die Dauer der Amtsausübung vom Mitgliedsbeitrag befreit.

§ 4 Fälligkeit/Zahlungsweise

  1. Der Jahresbeitrag wird jeweils zum 1. Januar in voller Höhe oder bei Annahme des Aufnahmeantrags zum Aufnahmemonat fällig.
  2. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden.
  3. Bleibt ein Mitglied den Mitgliedsbeitrag für ein vollständiges Kalenderjahr schuldig und reagiert auch nicht auf eine Erinnerungsmail, so wird die Mitgliedschaft automatisch beendet.